Ab sofort können Leistungserbringer das service_attributes = 2 zur Deklaration franchisebefreiter Leistungen im Zusammenhang mit Früherkennung des Kolonkarzinoms (Art. 12e lit. d KLV) verwenden.
Findet die Untersuchung des Kolonkarzinoms im Rahmen der Früherkennungsprogramme in den Kantonen Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Uri, Waadt, Wallis oder im Verwaltungskreis Berner Jura statt, muss auf der Leistungsposition im service_attributes=”2″ bzw. bei Papierrechnungen «franchisefree_12e_d» angegeben werden. Anhand dieser Angabe, des Alters und des Behandlungsgrunds Prävention, kann der Krankenversicherer bei der Abrechnung sicherstellen, dass dem Patienten keine Franchise berechnet wird.
Sollte die Verordnung mit weiteren Kantonen ergänzt werden, ist das service_attributes analog anzuwenden.