eCH-Standards
Die eCH-Standards werden von der Fachgruppe „Administration Gesundheitswesen“ entwickelt und verabschiedet. Diese Standards zielen darauf ab, die administrativen Prozesse im Schweizer Gesundheitswesen zu harmonisieren und digitalisieren.
Aktuell sind folgende eCH-Standards gültig:
- eCH-0234 Datenstandard Leistungsfälle Administration Gesundheitswesen, aktuellste Version
Definiert die übergreifenden fachlichen Konzepte und Datentypen für das SHIP-Meldesystem, um administrative Prozesse im Gesundheitswesen zu harmonisieren und zu automatisieren. - eCH-0235 Meldungsstandard Leistungsfälle Administration Gesundheitswesen, aktuellste Version
Legt den übergeordneten Meldungsrahmen für das bidirektionale Meldesystem fest, welches die standardisierte Abwicklung von administrativen Prozessen zwischen Akteuren des Schweizer Gesundheitswesens ermöglicht. - eCH-0236 Prozessstandard “Spital stationär”, aktuellste Version
Beschreibt die fachliche Prozesslogik und die Meldungsinhalte für die administrative stationäre Abwicklung zwischen Spitälern und Kostenträgern. Dies umfasst Teilprozesse wie die Leistungsfalleröffnung, Leistungsplanung und Kostensicherung, Austausch von Leistungsinformationen, Leistungsabrechnung und Steuerung des Zahlungsflusses. - eCH-0237 Prozessstandard «Pflege», aktuellste Version
Definiert die Prozesslogik und Meldungsinhalte für die administrative Zusammenarbeit zwischen Pflegeorganisationen (Spitex-Organisationen und Pflegeheimen), anordnenden Ärzten und KVG-Versicherung. Die Teilprozesse beinhalten die Leistungsfalleröffnung, Planung und Bedarfsmeldung von Leistungsfällen, Austausch von Leistungsinformationen, Leistungsabrechnung und Steuerung des Zahlungsflusses. - eCH-0253 Prozessstandard «Ambulant», aktuellste Version
Legt die fachliche Prozesslogik und die Meldungsinhalte für die standardisierte Abwicklung administrativer Prozesse im ambulanten Bereich des Schweizer Gesundheitswesens fest. Die Teilprozesse umfassen die Eröffnung administrativer Prozesse, Leistungsabrechnung und Steuerung des Zahlungsflusses.
Diese Standards werden regelmässig überprüft und bei Bedarf ergänzt, um den aktuellen Anforderungen zu entsprechen. Weitere Standards für administrative Prozesse im Schweizer Gesundheitswesen sind in Entwicklung.
Entstehung eines Standards
Erarbeitung des Fachkonzepts
In Zusammenarbeit mit allen relevanten Stakeholdern wird ein detailliertes Fachkonzept zur Harmonisierung und Standardisierung administrativer Prozesse erarbeitet.
Proof of Concept
Es wird überprüft, ob das Konzept in der Praxis umsetzbar ist.
Einreichung bei eCH
Das Fachkonzept wird der eCH-Fachgruppe «Administration Gesundheitswesen» zur Prüfung vorgelegt.
Öffentliche Konsultation
Nach Freigabe durch die eCH-Fachgruppe “Administration Gesundheitswesen” wird der Entwurf für mindestens acht Wochen öffentlich zur Diskussion gestellt.
Überarbeitung und Genehmigung
Eingehende Rückmeldungen werden geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet. Anschliessend erfolgt die finale Prüfung und Genehmigung des Standards durch den eCH-Expertenausschuss.
Publikation und Implementierung
Der genehmigte Standard wird auf der eCH-Website veröffentlicht und steht zur Anwendung bereit.
Dieser transparente Prozess stellt sicher, dass die Standards den Bedürfnissen aller Beteiligten entsprechen und eine breite Akzeptanz finden.
Für weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen besuchen Sie bitte die Website der eCH-Fachgruppe „Administration Gesundheitswesen“.