eCH-Standards

Die eCH-Standards werden von der Fachgruppe „Administration Gesundheitswesen“ entwickelt und verabschiedet. Diese Standards zielen darauf ab, die administrativen Prozesse im Schweizer Gesundheitswesen zu harmonisieren und digitalisieren.

Aktuell sind folgende eCH-Standards gültig:

Diese Standards werden regelmässig überprüft und bei Bedarf ergänzt, um den aktuellen Anforderungen zu entsprechen. Weitere Standards für administrative Prozesse im Schweizer Gesundheitswesen sind in Entwicklung.

Entstehung eines Standards

01

Erarbeitung des Fachkonzepts

In Zusammenarbeit mit allen relevanten Stakeholdern wird ein detailliertes Fachkonzept zur Harmonisierung und Standardisierung administrativer Prozesse erarbeitet.

02

Proof of Concept

Es wird überprüft, ob das Konzept in der Praxis umsetzbar ist.

03

Einreichung bei eCH

Das Fachkonzept wird der eCH-Fachgruppe «Administration Gesundheitswesen» zur Prüfung vorgelegt.

04

Öffentliche Konsultation

Nach Freigabe durch die eCH-Fachgruppe “Administration Gesundheitswesen” wird der Entwurf für mindestens acht Wochen öffentlich zur Diskussion gestellt.

05

Überarbeitung und Genehmigung

Eingehende Rückmeldungen werden geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet. Anschliessend erfolgt die finale Prüfung und Genehmigung des Standards durch den eCH-Expertenausschuss.

06

Publikation und Implementierung

Der genehmigte Standard wird auf der eCH-Website veröffentlicht und steht zur Anwendung bereit.

Dieser transparente Prozess stellt sicher, dass die Standards den Bedürfnissen aller Beteiligten entsprechen und eine breite Akzeptanz finden.

Für weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen besuchen Sie bitte die Website der eCH-Fachgruppe „Administration Gesundheitswesen“.