
Auskunftsbegehren der medizinischen Leistungserbringer gemäss DSG Art. 25
Mit diesem Formular können Sie als medizinische/r Leistungserbringer/in von Ihrem Auskunftsrecht gemäss dem Artikel 25 des Bundesgesetztes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) Gebrauch machen.
Sofern Sie das Auskunftsbegehren im Namen einer juristischen Person stellen, müssen Sie zusätzlich zum Identitätsausweis einen Handelsregisterauszug beilegen, aus dem ersichtlich ist, dass Sie dazu berechtigt sind.
Bei Fragen steht Ihnen unsere Informationssicherheits- und Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung.
Die Anfragen werden nur via Mail (statistik@sasis.ch) oder per Post akzeptiert.
Für die Statistikjahre bis und mit 2018 wird die Rechnungsstellerstatistik inkl. ANOVA-Indizes versendet. Ab dem Statistikjahr 2019 werden nur noch die Daten aus dem Datenpool zur Verfügung gestellt. Die aktuellen ANOVA-/ und Regressions-Indizes können via DSG 25 bei tarifsuisse ag unter folgendem Link oder kostenpflichtig als Regressionsbericht aufbereitet über den onlineshop der santésuisse Wirtschaftlichkeitsprüfung bezogen werden.