{"id":27795,"date":"2024-12-16T06:00:00","date_gmt":"2024-12-16T05:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sasis.ch\/daten-und-tarifpool-2-0\/"},"modified":"2024-12-16T06:00:00","modified_gmt":"2024-12-16T05:00:00","slug":"daten-und-tarifpool-2-0","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sasis.ch\/it\/daten-und-tarifpool-2-0\/","title":{"rendered":"Daten- und Tarifpool 2.0\u00a0"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ab 2025 gibt es den Daten- und Tarifpool in der <em>Version 2.0<\/em>!\u00a0\u00a0<\/h2>\n\n\n\n<p>Daten- und Tarifpool 2.0 basieren auf Individualdaten und weisen damit erhebliche Vorteile gegen\u00fcber den heutigen aggregierten Datenerhebungen auf. Die Datenqualit\u00e4t und die Aussagekraft sind bei Individualdaten deutlich h\u00f6her und erlauben neue Anwendungsm\u00f6glichkeiten. Die Einf\u00fchrung wurde 2024 mit den Vertretern der Krankenversicherer im Versicherteam Statistik der SASIS vorbereitet. In den letzten Wochen hat sich neu eine zeitliche Dringlichkeit f\u00fcr die Umsetzung ergeben: Die Einkaufsgemeinschaften der Versicherer sowie die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) ben\u00f6tigen Daten aus dem Daten- und Tarifpool 2.0 bereits vollst\u00e4ndig anfangs 2025 f\u00fcr die Berechnung der Startpreise. 2025 beginnt die OAAT ebenfalls mit der Weiterentwicklung und Pflege der Tarifstruktur und mit der Vorbereitung der Kostenneutralit\u00e4tsphase. Auch dies ist mit der aktuellen, aggregierten Datenbasis nicht m\u00f6glich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group is-style-cs-alert has-keycol-a-background-color has-background\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<p><strong>Die Einkaufsgemeinschaften, die OAAT und die SASIS AG sind Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie schnellstm\u00f6glich die Datenlieferungen f\u00fcr den Tarif- und Datenpool 2.0 vorbereiten. Herzlichen Dank im Voraus!\u00a0<\/strong><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Worin liegt der Unterschied zwischen den Pools 2.0 und den bisherigen Pools?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die bisherigen Pools wurden auf Basis von aggregierten Datens\u00e4tzen aufgebaut. Dies schr\u00e4nkt die Datenqualit\u00e4t, die Aussagekraft sowie die Anwendungsm\u00f6glichkeiten ein. Um diese Einschr\u00e4nkungen zu eliminieren, basieren die neuen Pools 2.0 auf Individualdaten. Das Identifikationsmerkmal der versicherten Person wird mittels Hashing-Verfahren verschl\u00fcsselt, um den Datenschutz sicherzustellen. Das Hashing-Verfahren ist bei den Krankenversicherungen bereits etabliert. Damit durch die Umstellung nicht zus\u00e4tzliche Aufwendungen entstehen, wurden die Datenspezifikationen ansonsten m\u00f6glichst unver\u00e4ndert belassen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wo liegen die Vorteile der neuen Erhebungsbasis?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Daten auf Individualdaten-Ebene k\u00f6nnen Unstimmigkeiten in den Datenlieferungen besser erkannt und somit die Datenqualit\u00e4t erh\u00f6ht werden. Berechnungen, wie z. B. die Anzahl der Erkrankten oder Patienten, m\u00fcssen nicht mehr von den Versicherern vorgenommen werden. Sie werden k\u00fcnftig durch die SASIS einheitlich berechnet. Individualdaten erh\u00f6hen den statistischen Aussagewert deutlich, weil beispielsweise bei Auswertungen Ausreisserwerte erkannt werden k\u00f6nnen. Es ergeben sich insbesondere auch neue Auswertungs- und Anwendungsm\u00f6glichkeiten (z. B. Vergleiche von Behandlungspfaden, Berechnen von Qualit\u00e4tsindikatoren etc.).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie sieht der Zeitplan aus?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Datenspezifikationen werden den Versicherern im Dezember 2024 zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Stammdaten werden anfangs Februar 2025 bereitstehen. Die erste Datenerhebung umfasst das Abrechnungsjahr 2024 und erfolgt im Februar. Die Erhebung der Monatsdaten 2025 beginnt ab April (r\u00fcckwirkend f\u00fcr Januar bis M\u00e4rz 2025) und geht danach in den gewohnten Monatsrhythmus \u00fcber.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was kostet die Teilnahme am Tarif- und Datenpool 2.0?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kosten bleiben unver\u00e4ndert. Die Mehrkosten f\u00fcr den parallelen Betrieb der alten und neuen Pools tr\u00e4gt die SASIS. Der Versicherer zahlt w\u00e4hrend der parallelen Lieferzeit den Preis nur einmal (s. Produkt\u00fcbersicht und -Beschreibung des Dienstleistungsvertrages).&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wer sind die Empf\u00e4nger der Daten- und Tarifpool-Daten 2.0?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Auch bei den Empf\u00e4ngern \u00e4ndert nichts: Zun\u00e4chst erhalten alle Krankenversicherer, die ihre Daten zur Verf\u00fcgung stellen, die konsolidierten Branchendaten aus den Pools zur\u00fcck. Verschiedene Beh\u00f6rden und Organisationen haben im Krankenversicherungsgesetz oder einem anderen Erlass einen gesetzlichen Anspruch auf Daten der Versicherer. Die SASIS erf\u00fcllt diesen Anspruch weiterhin namens und in Vertretung der Versicherer. Zudem arbeiten die Versicherer mit verschiedenen Dienstleistern zusammen, denen die Daten aufgrund der Zusammenarbeitsvertr\u00e4gen ebenfalls zug\u00e4nglich gemacht werden (z. B. HSK, tarifsuisse). Daneben werden die Daten auf Anfrage auch Dritten beispielsweise f\u00fcr die Forschung zur Verf\u00fcgung gestellt. Detaillierte Informationen zu den Datenempf\u00e4ngern, den Entscheidkriterien und den Freigabeprozessen finden sich in den Kapiteln 8 und 9 des Dienstleistungsvertrags Statistik.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Datenschutz&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Wie wird der Schutz der Daten der versicherten Personen sichergestellt?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Bei den Statistikprodukten 2.0 wird der Personenidentifikator (Sozialversicherungs-Nummer) beim Krankenversicherer mittels einem Hashing-Verfahren verschl\u00fcsselt. Dieses Verfahren ist etabliert und anerkannt. Es wird beispielsweise auch vom BAG bei der Erhebung der EFIND-Daten 1-3 bei den Krankenversicherungen angewandt. SASIS hat keinen Zugang zum Hashing-Schl\u00fcssel (SALT) des Krankenversicherers und kann die Verschl\u00fcsselung nicht aufheben. Der Krankenversicherer stellt sicher, dass die Zugangsdaten zum SALT (Client-ID und Client-Secret) keinen Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie wird der Datenschutz und die -Sicherheit bei der SASIS sichergestellt?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die SASIS stellt den Datenschutz und die Datensicherheit mittels umfangreicher technischer und organisatorischer Massnahmen sicher. Die Massnahmen werden regelm\u00e4ssig in internen und externen Audits gepr\u00fcft. Die SASIS verf\u00fcgt \u00fcber eine VDSZ-Zertifizierung.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie wird der Datenschutz bei Datenanfragen sichergestellt?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Einmalige wie regelm\u00e4ssige Datenanfragen resp. -lieferungen erfordern vorab die Kl\u00e4rung des Verwendungszweckes. Die SASIS pr\u00fcft, ob dieser Verwendungszweck den Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag Statistik entspricht und nimmt ggf. mit den Versicherungen R\u00fccksprache. Der Datenempf\u00e4nger erh\u00e4lt nur die Daten, die f\u00fcr den Verwendungszweck notwendig sind. Die Daten werden im h\u00f6chstm\u00f6glichen Aggregationsniveau und in den kleinstm\u00f6glichen Dimensionen ausgeliefert. Ist dies ausnahmsweise nicht m\u00f6glich, kann die Datenanalyse nur in den R\u00e4umlichkeiten der SASIS auf einer besonders gesicherten Arbeitsstation vorgenommen werden. Die Mitnahme von Resultaten wird gepr\u00fcft und wird nur auf einem hohen Aggregationsniveau zugelassen. Jeder Datenempf\u00e4nger wird zudem schriftlich zur Einhaltung des Verwendungszwecks sowie auf die Sicherstellung des Datenschutzes und der -Sicherheit verpflichtet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ist der einzelne Krankenversicherer aus den Daten erkennbar?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die SASIS stellt weiterhin sicher, dass keine einzelne Krankenversicherung aus den Daten identifizierbar sind. Ausnahmen setzen ein explizites, schriftliches Einverst\u00e4ndnis voraus.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Organisation ambulante Arzttarife (OAAT)&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Woraus ergibt sich ein Zusammenhang mit der OAAT?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der OAAT obliegt nach Art. 47a Krankenversicherungsgesetz (KVG) die Erarbeitung und Weiterentwicklung der ambulanten \u00e4rztlichen Tarifstruktur, deren Einf\u00fchrung per 1. Januar 2026 geplant ist. Die Vertragspartner des neuen Arzttarifes haben sich u. a. auf ein Monitoringkonzept (Anhang D zum Tarifstrukturvertrag) und ein Konzept zur Berechnung der Startpreise (Anhang I) geeinigt. Die f\u00fcr die Umsetzung dieser Konzepte notwendigen Daten sind zwar im Daten- und Tarifpool enthalten, erfordern jedoch eine Erhebung auf Individualdaten-Ebene. Nach Art. 47a Abs. 5 KVG hat die OAAT einen gesetzlichen Datenanspruch gegen\u00fcber den Versicherern. Im Sinne der Datensparsamkeit w\u00e4re eine zus\u00e4tzliche Einforderung der Daten durch die OAAT direkt bei den Versicherern nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Die SASIS&nbsp; plant deshalb, der OAAT die erforderlichen Daten aus dem Daten- und Tarifpool 2.0 zur Verf\u00fcgung zu stellen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wieso besteht eine zeitliche Dringlichkeit f\u00fcr den Daten- und Tarifpool 2.0?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die OAAT ben\u00f6tigt die Daten des Abrechnungsjahres 2024 ab M\u00e4rz 2025 f\u00fcr die Startpreisberechnung. Diese Startpreisberechnung kann nicht auf Basis von aggregierten Daten vorgenommen werden. Gleichzeitig arbeitet die OAAT an der Weiterentwicklung der Tarife und an der Vorbereitung des Monitorings (Anh\u00e4nge D und E zum Tarifstrukturvertrag). Diese Daten m\u00fcssen ebenfalls zeitnah im Jahr 2025 zur Verf\u00fcgung stehen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wann m\u00fcssen die Jahresdaten 2018-23 gem\u00e4ss Monitoring-Konzept OAAT zur Verf\u00fcgung stehen?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Priorit\u00e4t haben die Jahresdaten 2024, welche f\u00fcr die Berechnung der Startpreise ben\u00f6tigt werden, und danach der \u00dcbergang in regelm\u00e4ssige Lieferungen der Monatsdaten ab 2025. Erst danach werden die Versicherer gebeten, die Jahresdaten ab 2018 auf Individualdatenbasis nachtr\u00e4glich zur Verf\u00fcgung zu stellen (auf Basis der Datenspezifikationen 2025).&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Details zur Umsetzung&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Wann steht das Hashing-Tool f\u00fcr die Datenverschl\u00fcsselung zur Verf\u00fcgung?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Das Hashing-Tool&nbsp; sowie der Aufbau des SALT werden Ende Januar den teilnehmenden Krankenversicherer zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnen. Nach Installation des Hashing-Tools k\u00f6nnen die Daten vom Versicherer \u00fcber den bestehenden SFTP-Server zur Verf\u00fcgung gestellt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>M\u00fcssen die aggregierten Daten weiterhin geliefert werden?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Vorerst ja. Zur Sicherstellung der Kontinuit\u00e4t der Auswertungen und zur Sicherstellung der Qualit\u00e4t werden von den teilnehmenden Versicherungen w\u00e4hrend einer \u00dcbergangszeit die Daten sowohl in der gewohnten aggregierten Form wie auch auf Individualdatenbasis erhoben. Sobald sich die Prozesse eingespielt haben und Sicherheit \u00fcber die Datenqualit\u00e4t besteht, wird die SASIS die aggregierten Datenpools aus den Individualdatenlieferungen selbst speisen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie sieht der Zeitplan f\u00fcr den neuen Dienstleistungsvertrag Statistik aus?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Dienstleistungsvertr\u00e4ge Statistik sind in die Jahre gekommen. 2024 wurden die Dienstleistungsvertr\u00e4ge deshalb parallel zur Entwicklung des Daten- und Tarifpools 2.0 erarbeitet. Der Verwaltungsrat der SASIS hat das Vertragswerk am 11.12.2024 genehmigt. Sie werden den Versicherern noch im Dezember zur Unterschrift zugestellt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sind noch \u00c4nderungen bei den Datenlieferungs-Richtlinien zu erwarten?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Richtlinien f\u00fcr den Daten- und Tarifpool 2.0 liegen als definitive Version vor. Bei Fragen oder Unklarheiten bitte direkt Oliver Grolimund kontaktieren. Sollte wider Erwarten Anpassungen n\u00f6tig sein, werden wir die Versicherer umgehend informieren. Im Hinblick auf die Einf\u00fchrung der ambulanten Arzttarife und des XML-Standards 5.0 per 1. Januar 2026 werden die Richtlinien im Verlaufe des Jahres 2025 mit den VertreterInnen des Versichererteams Statistik gepr\u00fcft und ggf. weiter verfeinert.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Haben Sie Fragen?&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Oliver Grolimund, Leiter Abteilung Statistik SASIS AG, <a href=\"mailto:oliver.grolimund@sasis.ch\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">oliver.grolimund@sasis.ch<\/a> oder&nbsp;<br>Jona St\u00e4deli, CEO SASIS AG, <a href=\"mailto:jona.staedeli@sasis.ch\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">jona.staedeli@sasis.ch<\/a>. Wir nehmen uns gerne Zeit!&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab 2025 gibt es den Daten- und Tarifpool in der Version 2.0!\u00a0\u00a0 Daten- und Tarifpool 2.0 basieren auf Individualdaten und weisen damit erhebliche Vorteile gegen\u00fcber den heutigen aggregierten Datenerhebungen auf. 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