K-Nummern werden an Personen erteilt, welche im Anstellungsverhältnis tätig sind. Durch Verknüpfung der K-Nummer auf die ZSR-Nummer des Arbeitgebers wird gegenüber dem Versicherer das Anstellungsverhältnis ausgewiesen.
K-Nummern dienen der vereinfachten Leistungsabrechnung mit sämtlichen Krankenversicherer der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Nach Erhalt der K-Nummer sind Sie davon entlastet, jedem Versicherer einzeln nachzuweisen, dass die angestellte Person sämtliche Kriterien des Gesetzes für eine fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit zu Lasten OKP erfüllt.