ZSR-Nummern dienen der vereinfachten Leistungsabrechnung mit sämtlichen Krankenversicherer der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Nach Erhalt der ZSR-Nummer sind Sie davon entlastet, jedem Versicherer einzeln den Nachweis Ihrer Zulassung und Qualifikation erbringen zu müssen. Die ZSR-Nummer ist in der Rechnung an Patienten bzw. Versicherer auszuweisen.
Die ZSR-Nummern werden einem Rechtsträger (juristische Person) pro Standort erteilt, an welchem Leistungen erbracht werden. Werden Leistungen an mehreren Standorten erbracht, ist für jeden dieser Standorte eine separate ZSR-Nummer zu beantragen. Besteht kein Standort, bedarf es einer ZSR-Nummer pro Kanton der Leistungserbringung. Trägerschafts- sowie Standortwechsel müssen umgehend dem Zahlstellenregister mitgeteilt werden. Angestellte Personen erhalten eine Kontroll-Nummer (K-Nummer).
Ab 01.01.2022 werden die Organisationen der Chiropraktik als Leistungserbringer zulasten der OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung) zugelassen, wenn sie die Voraussetzungen gemäss Art. 44a KVV (Verordnung über die Krankenversicherung) erfüllen.