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Zahlstellenregister (ZSR)
Laboratorien
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Erteilung der Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nummer)

ZSR-Nummern dienen der vereinfachten Leistungsabrechnung mit sämtlichen Krankenversicherer der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Nach Erhalt der ZSR-Nummer sind Sie davon entlastet, jedem Versicherer einzeln den Nachweis Ihrer Zulassung und Qualifikation erbringen zu müssen. Die ZSR-Nummer ist in der Rechnung an Patienten bzw. Versicherer auszuweisen.

Die ZSR-Nummern werden einem Rechtsträger pro Standort erteilt, an welchem Leistungen erbracht werden. Werden Leistungen an mehreren Standorten erbracht, ist für jeden dieser Standorte eine separate ZSR-Nummer zu beantragen. Trägerschafts- sowie Standortwechsel müssen umgehend dem Zahlstellenregister mitgeteilt werden. Angestellte Personen erhalten eine Kontroll-Nummer (K-Nummer).

Laboratorien können eine ZSR-Nummer beantragen, wenn diese die Kriterien gemäss Art. 53 und 54 Abs. 3 KVV (Verordnung über die Krankenversicherung) erfüllen.