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Zahlstellenregister (ZSR)
Ärzte und Ärztinnen
  • Öffentlich
  • Kontrollgruppe ZSR (RME/ AVA)
Erteilung der Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nummer)
ZSR-Nummern dienen der vereinfachten Leistungsabrechnung mit sämtlichen Krankenversicherer der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Nach Erhalt der ZSR-Nummer sind Sie davon entlastet, jedem Versicherer einzeln den Nachweis Ihrer Zulassung und Qualifikation erbringen zu müssen. Die ZSR-Nummer ist in der Rechnung an Patienten bzw. Versicherer auszuweisen.

ZSR-Nummern werden jenem Kanton zugeordnet, in welchem Leistungen erbracht werden. Werden Leistungen in mehreren Kantonen erbracht, ist für jeden dieser Kantone eine separate ZSR-Nummer zu beantragen.

Verfügen Sie bereits über eine sistierte ZSR-Nummer, welche Sie reaktivieren möchten, melden Sie sich bitte unter zsr@sasis.ch.

Juristische Personen
Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um eine juristische Person, ist zwingende Voraussetzung für die Beantragung einer ZSR-Nummer eine kantonale Zulassung um als Einrichtung zulasten OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung) tätig zu werden. Die anschliessende Registration für die Beantragung einer ZSR-Nummer erfolgt über folgenden Link: Online-Portal (juristische Person).

Selbstständig erwerbend oder Gesellschafter/in einer Personengesellschaft
Sind Sie selbstständig erwerbend oder als Gesellschafter/in einer Personengesellschaft tätig und verfügen Sie über eine kantonale Zulassung zulasten OKP auf Ihren Namen, erfolgt die Registrierung über folgenden Link: Online-Portal (selbständig erwerbend).

Einen Einblick in das digitale Verfahren für die Beantragung Ihrer ZSR-Nummer erhalten Sie im Demo-Video:



Seit dem 1. März 2023 bearbeiten wir Anträge für Ihre Berufsgruppe ausschliesslich über des Online-Portal. Papierdossiers können wir nicht mehr entgegennehmen und senden diese zu unserer Entlastung zurück.