Die ZSR-Nummer wird an selbständig tätige, natürliche oder juristische Personen (Organisationen) erteilt, die zu Lasten der Krankenversicherung tätig sein können und wollen. Leistungserbringer, die in einem Angestelltenverhältnis Leistungen zu Lasten der Krankenversicherungen erbringen, benötigen hingegen eine K-Nummer. Informationen zur Erteilung der K-Nummern finden Sie unter www.sasis.ch/de/1041.
Bitte wählen Sie auf der linken Seite im Menübaum den Leistungserbringer, für welchen Sie eine ZSR-Nummer beantragen wollen oder für welchen Sie weitere Informationen wünschen.
Wichtige Hinweise:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Bearbeitungszeit für neue Gesuche aktuell bis zu 4 Wochen dauert (bei vollständigen Gesuchsunterlagen).