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Zahlstellenregister (ZSR)
Antrag ZSR-Nummer
  • Öffentlich
  • Kontrollgruppe ZSR (RME/ AVA)
Erteilung von ZSR-Nummern für selbstständig tätige Leistungserbringer

Die ZSR-Nummer wird an selbständig tätige, natürliche oder juristische Personen (Organisationen) erteilt, die zu Lasten der Krankenversicherung tätig sein können und wollen. Leistungserbringer, die in einem Angestelltenverhältnis Leistungen zu Lasten der Krankenversicherungen erbringen, benötigen hingegen eine K-Nummer. Informationen zur Erteilung der K-Nummern finden Sie unter www.sasis.ch/de/1041.

Bitte wählen Sie auf der linken Seite im Menübaum den Leistungserbringer, für welchen Sie eine ZSR-Nummer beantragen wollen oder für welchen Sie weitere Informationen wünschen.

Wichtige Hinweise:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Bearbeitungszeit für neue Gesuche aktuell bis zu 8 Wochen dauert (bei vollständigen Gesuchsunterlagen).

Wartezeit/Antragsunterlagen:
Aufgrund des Zuständigkeitswechsels zu den Kantonen und der Änderung der Zulassungskriterien bei der OKP-Zulassung stellen wir seit mehreren Monaten einen deutlich erhöhten Antragseingang fest. Dadurch sind hohe Arbeitsrückstände und längere Wartezeiten entstanden, weshalb wir verpflichtet sind, nicht komplettierte Antragsformulare direkt beim Post- / Antragseingang zur Vervollständigung zurück zu schicken. Dadurch wollen wir Ihre Wartezeiten möglichst minimieren.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Vergabe Ihrer ZSR- oder K-Nummer vollständig ausgefüllte Anträge und die dazugehörigen Unterlagen gemäss unseren Merkblättern benötigen.
 
Beginn praktische Tätigkeit vor dem 01.01.2022:
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an zsr@sasis.ch, falls der Beginn Ihrer praktischen Tätigkeit zulasten der OKP vor dem 01.01.2022 liegt und Sie den Beginn Ihrer ZSR-Nummer vor diesem Datum wünschen. Nennen Sie uns bitte in Ihrer E-Mail Ihre Berufsgruppe, damit wir Ihnen das korrekte Antragsformular und Merkblatt zustellen können.