Am 08.12.2022 hat das Parlament die Bestimmung im Covid-19-Gesetz zur Übernahme der Kosten der Covid-Analysen durch den Bund nichtverlängert. Der Bund übernimmt die Kosten der Analysen auf Sars-CoV-2 gemäss Anhang 6 der Covid-19-Verordnung 3 nur noch bis am 31.12.2022. Die ZSR-Nummern für die Covid-19-Testcenter werden per 31.12.2022 beendet.