Die K-Nummer wird an Leistungserbringer erteilt, die in einem Angestelltenverhältnis Leistungen zu Lasten der Krankenversicherungen erbringen. Selbständig tätige, natürliche oder juristische Personen (Organisationen) benötigen hingegen eine ZSR-Nummer. Informationen zur Erteilung der ZSR-Nummern finden Sie unter www.sasis.ch/de/779.
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