Daten- und Tarifpool 2.0 

Ab 2025 gibt es den Daten- und Tarifpool in der Version 2.0!  

Daten- und Tarifpool 2.0 basieren auf Individualdaten und weisen damit erhebliche Vorteile gegenüber den heutigen aggregierten Datenerhebungen auf. Die Datenqualität und die Aussagekraft sind bei Individualdaten deutlich höher und erlauben neue Anwendungsmöglichkeiten. Die Einführung wurde 2024 mit den Vertretern der Krankenversicherer im Versicherteam Statistik der SASIS vorbereitet. In den letzten Wochen hat sich neu eine zeitliche Dringlichkeit für die Umsetzung ergeben: Die Einkaufsgemeinschaften der Versicherer sowie die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) benötigen Daten aus dem Daten- und Tarifpool 2.0 bereits vollständig anfangs 2025 für die Berechnung der Startpreise. 2025 beginnt die OAAT ebenfalls mit der Weiterentwicklung und Pflege der Tarifstruktur und mit der Vorbereitung der Kostenneutralitätsphase. Auch dies ist mit der aktuellen, aggregierten Datenbasis nicht möglich. 

Die Einkaufsgemeinschaften, die OAAT und die SASIS AG sind Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie schnellstmöglich die Datenlieferungen für den Tarif- und Datenpool 2.0 vorbereiten. Herzlichen Dank im Voraus! 

Worin liegt der Unterschied zwischen den Pools 2.0 und den bisherigen Pools? 

Die bisherigen Pools wurden auf Basis von aggregierten Datensätzen aufgebaut. Dies schränkt die Datenqualität, die Aussagekraft sowie die Anwendungsmöglichkeiten ein. Um diese Einschränkungen zu eliminieren, basieren die neuen Pools 2.0 auf Individualdaten. Das Identifikationsmerkmal der versicherten Person wird mittels Hashing-Verfahren verschlüsselt, um den Datenschutz sicherzustellen. Das Hashing-Verfahren ist bei den Krankenversicherungen bereits etabliert. Damit durch die Umstellung nicht zusätzliche Aufwendungen entstehen, wurden die Datenspezifikationen ansonsten möglichst unverändert belassen. 

Wo liegen die Vorteile der neuen Erhebungsbasis? 

Mit Daten auf Individualdaten-Ebene können Unstimmigkeiten in den Datenlieferungen besser erkannt und somit die Datenqualität erhöht werden. Berechnungen, wie z. B. die Anzahl der Erkrankten oder Patienten, müssen nicht mehr von den Versicherern vorgenommen werden. Sie werden künftig durch die SASIS einheitlich berechnet. Individualdaten erhöhen den statistischen Aussagewert deutlich, weil beispielsweise bei Auswertungen Ausreisserwerte erkannt werden können. Es ergeben sich insbesondere auch neue Auswertungs- und Anwendungsmöglichkeiten (z. B. Vergleiche von Behandlungspfaden, Berechnen von Qualitätsindikatoren etc.). 

Wie sieht der Zeitplan aus? 

Die Datenspezifikationen werden den Versicherern im Dezember 2024 zur Verfügung gestellt. Die Stammdaten werden anfangs Februar 2025 bereitstehen. Die erste Datenerhebung umfasst das Abrechnungsjahr 2024 und erfolgt im Februar. Die Erhebung der Monatsdaten 2025 beginnt ab April (rückwirkend für Januar bis März 2025) und geht danach in den gewohnten Monatsrhythmus über.  

Was kostet die Teilnahme am Tarif- und Datenpool 2.0? 

Die Kosten bleiben unverändert. Die Mehrkosten für den parallelen Betrieb der alten und neuen Pools trägt die SASIS. Der Versicherer zahlt während der parallelen Lieferzeit den Preis nur einmal (s. Produktübersicht und -Beschreibung des Dienstleistungsvertrages).  

Wer sind die Empfänger der Daten- und Tarifpool-Daten 2.0? 

Auch bei den Empfängern ändert nichts: Zunächst erhalten alle Krankenversicherer, die ihre Daten zur Verfügung stellen, die konsolidierten Branchendaten aus den Pools zurück. Verschiedene Behörden und Organisationen haben im Krankenversicherungsgesetz oder einem anderen Erlass einen gesetzlichen Anspruch auf Daten der Versicherer. Die SASIS erfüllt diesen Anspruch weiterhin namens und in Vertretung der Versicherer. Zudem arbeiten die Versicherer mit verschiedenen Dienstleistern zusammen, denen die Daten aufgrund der Zusammenarbeitsverträgen ebenfalls zugänglich gemacht werden (z. B. HSK, tarifsuisse). Daneben werden die Daten auf Anfrage auch Dritten beispielsweise für die Forschung zur Verfügung gestellt. Detaillierte Informationen zu den Datenempfängern, den Entscheidkriterien und den Freigabeprozessen finden sich in den Kapiteln 8 und 9 des Dienstleistungsvertrags Statistik.  

Datenschutz 

Wie wird der Schutz der Daten der versicherten Personen sichergestellt? 

Bei den Statistikprodukten 2.0 wird der Personenidentifikator (Sozialversicherungs-Nummer) beim Krankenversicherer mittels einem Hashing-Verfahren verschlüsselt. Dieses Verfahren ist etabliert und anerkannt. Es wird beispielsweise auch vom BAG bei der Erhebung der EFIND-Daten 1-3 bei den Krankenversicherungen angewandt. SASIS hat keinen Zugang zum Hashing-Schlüssel (SALT) des Krankenversicherers und kann die Verschlüsselung nicht aufheben. Der Krankenversicherer stellt sicher, dass die Zugangsdaten zum SALT (Client-ID und Client-Secret) keinen Dritten zugänglich gemacht werden. 

Wie wird der Datenschutz und die -Sicherheit bei der SASIS sichergestellt? 

Die SASIS stellt den Datenschutz und die Datensicherheit mittels umfangreicher technischer und organisatorischer Massnahmen sicher. Die Massnahmen werden regelmässig in internen und externen Audits geprüft. Die SASIS verfügt über eine VDSZ-Zertifizierung.  

Wie wird der Datenschutz bei Datenanfragen sichergestellt? 

Einmalige wie regelmässige Datenanfragen resp. -lieferungen erfordern vorab die Klärung des Verwendungszweckes. Die SASIS prüft, ob dieser Verwendungszweck den Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag Statistik entspricht und nimmt ggf. mit den Versicherungen Rücksprache. Der Datenempfänger erhält nur die Daten, die für den Verwendungszweck notwendig sind. Die Daten werden im höchstmöglichen Aggregationsniveau und in den kleinstmöglichen Dimensionen ausgeliefert. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, kann die Datenanalyse nur in den Räumlichkeiten der SASIS auf einer besonders gesicherten Arbeitsstation vorgenommen werden. Die Mitnahme von Resultaten wird geprüft und wird nur auf einem hohen Aggregationsniveau zugelassen. Jeder Datenempfänger wird zudem schriftlich zur Einhaltung des Verwendungszwecks sowie auf die Sicherstellung des Datenschutzes und der -Sicherheit verpflichtet. 

Ist der einzelne Krankenversicherer aus den Daten erkennbar? 

Die SASIS stellt weiterhin sicher, dass keine einzelne Krankenversicherung aus den Daten identifizierbar sind. Ausnahmen setzen ein explizites, schriftliches Einverständnis voraus. 

Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) 

Woraus ergibt sich ein Zusammenhang mit der OAAT? 

Der OAAT obliegt nach Art. 47a Krankenversicherungsgesetz (KVG) die Erarbeitung und Weiterentwicklung der ambulanten ärztlichen Tarifstruktur, deren Einführung per 1. Januar 2026 geplant ist. Die Vertragspartner des neuen Arzttarifes haben sich u. a. auf ein Monitoringkonzept (Anhang D zum Tarifstrukturvertrag) und ein Konzept zur Berechnung der Startpreise (Anhang I) geeinigt. Die für die Umsetzung dieser Konzepte notwendigen Daten sind zwar im Daten- und Tarifpool enthalten, erfordern jedoch eine Erhebung auf Individualdaten-Ebene. Nach Art. 47a Abs. 5 KVG hat die OAAT einen gesetzlichen Datenanspruch gegenüber den Versicherern. Im Sinne der Datensparsamkeit wäre eine zusätzliche Einforderung der Daten durch die OAAT direkt bei den Versicherern nicht verhältnismässig. Die SASIS  plant deshalb, der OAAT die erforderlichen Daten aus dem Daten- und Tarifpool 2.0 zur Verfügung zu stellen. 

Wieso besteht eine zeitliche Dringlichkeit für den Daten- und Tarifpool 2.0? 

Die OAAT benötigt die Daten des Abrechnungsjahres 2024 ab März 2025 für die Startpreisberechnung. Diese Startpreisberechnung kann nicht auf Basis von aggregierten Daten vorgenommen werden. Gleichzeitig arbeitet die OAAT an der Weiterentwicklung der Tarife und an der Vorbereitung des Monitorings (Anhänge D und E zum Tarifstrukturvertrag). Diese Daten müssen ebenfalls zeitnah im Jahr 2025 zur Verfügung stehen.  

Wann müssen die Jahresdaten 2018-23 gemäss Monitoring-Konzept OAAT zur Verfügung stehen? 

Priorität haben die Jahresdaten 2024, welche für die Berechnung der Startpreise benötigt werden, und danach der Übergang in regelmässige Lieferungen der Monatsdaten ab 2025. Erst danach werden die Versicherer gebeten, die Jahresdaten ab 2018 auf Individualdatenbasis nachträglich zur Verfügung zu stellen (auf Basis der Datenspezifikationen 2025).  

Details zur Umsetzung 

Wann steht das Hashing-Tool für die Datenverschlüsselung zur Verfügung? 

Das Hashing-Tool  sowie der Aufbau des SALT werden Ende Januar den teilnehmenden Krankenversicherer zur Verfügung gestellt werden können. Nach Installation des Hashing-Tools können die Daten vom Versicherer über den bestehenden SFTP-Server zur Verfügung gestellt werden. 

Müssen die aggregierten Daten weiterhin geliefert werden? 

Vorerst ja. Zur Sicherstellung der Kontinuität der Auswertungen und zur Sicherstellung der Qualität werden von den teilnehmenden Versicherungen während einer Übergangszeit die Daten sowohl in der gewohnten aggregierten Form wie auch auf Individualdatenbasis erhoben. Sobald sich die Prozesse eingespielt haben und Sicherheit über die Datenqualität besteht, wird die SASIS die aggregierten Datenpools aus den Individualdatenlieferungen selbst speisen. 

Wie sieht der Zeitplan für den neuen Dienstleistungsvertrag Statistik aus? 

Die Dienstleistungsverträge Statistik sind in die Jahre gekommen. 2024 wurden die Dienstleistungsverträge deshalb parallel zur Entwicklung des Daten- und Tarifpools 2.0 erarbeitet. Der Verwaltungsrat der SASIS hat das Vertragswerk am 11.12.2024 genehmigt. Sie werden den Versicherern noch im Dezember zur Unterschrift zugestellt. 

Sind noch Änderungen bei den Datenlieferungs-Richtlinien zu erwarten? 

Die Richtlinien für den Daten- und Tarifpool 2.0 liegen als definitive Version vor. Bei Fragen oder Unklarheiten bitte direkt Oliver Grolimund kontaktieren. Sollte wider Erwarten Anpassungen nötig sein, werden wir die Versicherer umgehend informieren. Im Hinblick auf die Einführung der ambulanten Arzttarife und des XML-Standards 5.0 per 1. Januar 2026 werden die Richtlinien im Verlaufe des Jahres 2025 mit den VertreterInnen des Versichererteams Statistik geprüft und ggf. weiter verfeinert.  

Haben Sie Fragen? 

Oliver Grolimund, Leiter Abteilung Statistik SASIS AG, oliver.grolimund@sasis.ch oder 
Jona Städeli, CEO SASIS AG, jona.staedeli@sasis.ch. Wir nehmen uns gerne Zeit!